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| Die neue Baulandpolitik der Stadt Bürstadt |
Die Nachfrage nach Bauland steigt ständig an. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Zu nennen ist zunächst ein gesteigerter Wohnbedarf pro Person als Folge gestiegener Einkommen und einer zunehmenden Zahl von Einpersonenhaushalten. Selbst bei konstanter Bevölkerung würde dies insgesamt zu mehr Haushalten führen. Auch die Zuwanderung aus dem Ausland und das dadurch bedingte Bevölkerungswachstum haben zu einem verstärkten Druck auf die Nachfrage nach preiswertem Bauland geführt. Während die Kommunen in den 60er Jahren auf ähnliche Entwicklungen mit einer aktiven Baulandpolitik reagiert haben, wird die Beschaffung von Bauland zunehmend schwieriger und teurer. Die „klassische“ Baulandentwicklung nach dem Grundmodell des öffentlichen Baurechts nimmt daher immer mehr an Bedeutung ab.
Die Stadtverwaltung hat deshalb bereits 1996 ein Positions- und Strategiepapier für die Bereitstellung von Bauland erarbeitet und den politischen Entscheidungsgremien zur Beratung vorgelegt. Ziel dieses Positions- und Strategiepapiers war es, neue Wege und Möglichkeiten der Baulandbereitstellung aufzuzeigen.
Ergebnis der umfangreichen Beratung ist ein „Neues Baulandmodell“ der Stadt Bürstadt, das sich im Bereich der Wohnbaugrundstücke aus den nachfolgenden Grundpositionen zusammensetzt. |
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| Rechtzeitiger gezielter Grunderwerb |
Die in Bürstadt, Bobstadt und Riedrode zur Entwicklung anstehenden Siedlungsflächen sind relativ klar bestimmbar. Die Stadtverordnetenversammlung hat die BGE beauftragt, in den potentiellen Entwicklungsgebieten für Wohnbauflächen mit den Grundstückseigentümern Ankaufsverhandlungen unter Beachtung der nachstehenden Vorgaben zu führen.
Vereinbart wird für das gesamte Baugebiet ein einheitlicher Kaufpreis für Bauerwartungsland, Enteignungen oder andere Zwangsmaßnahmen unterbleiben. Die Grundstückseigentümer bieten der BGE ihre Flächen über ein notarielles Kaufangebot zum Ankauf an. Diese Kaufangebote der Grundstückseigentümer müssen mindestens folgende Regelungen enthalten:
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Die Grundstückseigentümer bieten der BGE die Grundstücksflächen zu einem Kaufpreis in Höhe von € 48,57/ m² zum Ankauf an. Der Kaufpreis wird fällig nach Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplans und „Baureife“ der neuen Bauplätze. Das Angebot wird zunächst auf fünf Jahre zeitlich befristet. |
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Um zu verhindern, dass zwischenzeitlich die Grundstückseigentümer Grundstücke an andere Interessenten direkt verkaufen, bewilligen die Eigentümer die Eintragung einer Auflassungsvormerkung in das Grundbuch zugunsten der BGE. |
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Die BGE verpflichtet sich, den Grundstückseigentümern nach Aufschließung des Baugebietes einen Bauplatz (bzw. Bauplätze) zu dem dann gültigen allgemeinen Kaufpreis für Bauplätze (Vergabe an ortsansässige Bewerber nach den Vergaberichtlinien) und zu den nachfolgenden Bedingungen zu übereignen: |
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Auf den Bauplätzen ist innerhalb von sechs Jahren nach Vertragsabschluß ein den Bauvorschriften entsprechendes Wohnhaus bezugsfertig zu errichten. Bei Nichterfüllen der Bauverpflichtung steht der BGE ein Rückübertragungsanspruch zu. |
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Für die Rückübertragung von Baugelände werden folgende Bedingungen festgelegt:
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Unter 800 m² werden von der gesamteingebrachten Fläche 30% abgezogen. Die sich aus der Restfläche ergebenden Bauplätze werden zu einem Drittel in einem Sondertopf an die Interessenten verlost, die weniger als 800 m² eingebracht haben. |
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Bei 800 bis 5.000 m² werden von der eingebrachten Fläche 30% abgezogen. Über ein Drittel der Restfläche hat die einbringende Person einen Anspruch auf einen Bauplatz. Die Mindestgröße liegt bei der Größe eines Reihenhausbauplatzes. |
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Bei mehr als 5.000 m² stehen der einbringenden Person pro angefangene 5.000 m² je ein Bauplatz zur Verfügung. |
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Die BGE wurde gleichzeitig beauftragt, bei einem entsprechenden Angebot von Seiten der Eigentümer von Grundstücken, die in zukünftigen Baugebieten liegen, diese Flächen zu einem Kaufpreis in Höhe von € 15,34/m² auch sofort anzukaufen. |
| VERGABERICHTLINIEN für Wohnbaugrundstücke in Bürstadt |
Für die Bauplatzvergabe in zukünftigen Baugebieten gelten ab sofort die nachfolgen-den Vergabekriterien:
| 1. |
Bei Bauplatzvergaben in zukünftigen Baugebieten ist die BGE GmbH beauftragt, die vorliegenden Bewerbungen für städtische Bauplätze nach dem beschlossenen Punktesystem einzustufen und die Bauplätze entsprechend an die hiernach ermittelten Bewerber zu vergeben.
Sind die Bewerber, Ehegatten oder haushaltsangehörige Kinder schwer behindert – wobei diese einen Behinderungsgrad von 100% i. S. der Vorschriften des Schwerbehindertengesetzes durch einen Schwerbehindertenausweis nachzuweisen haben - werden sie bei Punktegleichheit mit anderen Bewerbern bei der Vergabe der Bauplätze vorgezogen. |
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Punktesystem zu den Vergaberichtlinien
1. Anzahl Kinder im Haushalt/Familienstand
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| Verheiratete/Verwitwete/Geschiedene/Alleinerziehende mit 3 Kindern und mehr |
50 Pkt. |
| Verheiratete/Verwitwete/Geschiedene/Alleinerziehende mit 2 Kindern |
40 Pkt. |
| Verheiratete/Verwitwete/Geschiedene/Alleinerziehende mit 1 Kind |
30 Pkt. |
| Verheiratete ohne Kinder |
15 Pkt. |
| Ledige ohne Kinder |
5 Pkt. |
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2. Eigenes Grundeigentum
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| Kein Eigentum |
50 Pkt. |
| Eigenes Haus – nicht selbst genutzt - |
5 Pkt. |
| Eigentumswohnung |
5 Pkt. |
| Verheiratete ohne KinderEigenes Haus/eigener Bauplatz |
0 Pkt. |
Eine Unterscheidung zwischen ortsansässigen und auswärtigen Bewerbern erfolgt nicht mehr. |
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| 2. |
| Bei der Kaufpreisfestlegung gibt es keine Unterscheidung zwischen ortsansässigen und auswärtigen Bewerbern. Bewerber mit mindestens 2 haushaltsangehörigen Kindern erhalten einen Preisnachlass in Höhe von 5% des jeweiligen Verkaufspreises.
Bewerber mit Haushaltsangehörigen, die schwerbehindert sind (Behinderungsgrad von 100% i. S. der Vorschriften des Schwerbehindertengesetzes), erhalten ebenfalls einen Preisnachlass in Höhe von 5% des jeweiligen Verkaufspreises.
Der Preisnachlass wird nur einmal gewährt. Ein Kumulieren ist nicht möglich.
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| Wie bewerbe ich mich für einen städtischen
Bauplatz ? |
Bei der Stadt Bürstadt bzw. der Bürstädter Grundstücksentwicklungsgesellschaft wird eine entsprechende Bewerberliste geführt, in der die interessierten Bauplatzbewerber eingetragen werden. Erforderlich ist nur eine kurze schriftliche Bewerbung. Nähere Angaben sind nicht notwendig. Sobald neue Bauplätze zur Verfügung stehen und ein Vergabeverfahren durchgeführt wird, werden die vorliegenden Bewerber entsprechend unterrichtet.
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